Verlängerung der Altersteilzeit
Dienstag, den 19. August 2008 um 15:13 Uhr
Modifizierte Verlängerung der Altersteilzeit
Nach langen Verhandlungen hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW (MSW NRW) die Verlängerung des Erlasses zur Altersteilzeit um weitere drei Jahre unter leicht veränderten Bedingungen zugesagt.
Dass heißt, Lehrkräfte, die vor dem 01.08.1952 geboren sind (und nicht mehr unter die Regelungen des alten Erlasses zur Altersteilzeit fallen), können nun laut Angabe des MSW NRW nach dem neuen Erlass die Altersteilzeit unter folgenden Bedingungen in Anspruch nehmen:
· Die neue Altersteilzeit kann nur noch ab dem 01.08. nach Vollendung des 60. Lebensjahres begonnen werden. Ein Beginn mit Vollendung des 59. Lebensjahres ist nicht mehr vorgesehen.
· Während der Altersteilzeit müssen 55 % (statt bisher 50 %) des durchschnittlichen Beschäftigungsumfanges der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit als Arbeitsleistung erbracht werden (weiterhin im Teilzeit- oder Blockmodell möglich).
· Für jedes Jahr der Altersteilzeit muss auf eine Stunde der Altersermäßigung ab dem 55. Lebensjahr verzichtet worden sein bzw. werden.
Die Besoldung bleibt erfreulicherweise während der gesamten Altersteilzeit bei 83 % der durchschnittlichen Nettobesoldung der letzten fünf Jahre.
Wie diejenigen Lehrkräfte zu behandeln sind, die nicht auf die Altersermäßigung verzichtet haben, bleibt abzuwarten. Es ist jedoch vom MSW NRW beabsichtigt, auch diesen Kollegen den Weg in die Altersteilzeit zu ermöglichen, beispielsweise indem etwaige Vorgriffsstunden verrechnet werden oder die fehlenden Stunden innerhalb der Arbeitsphase nachgeholt werden.
Â
Â










